Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unser Versprechen/ Allgemeines:
1.1 Das Bewegungskollektiv Berlin wird nach bestem Wissen und Gewissen geführt. Es wird sichergestellt, dass geplante Trainingseinheiten stattfinden. Bei unvorhergesehenen Ausfällen wird ein Ersatztraining angeboten.
2. Mitgliedschaft und Kündigung
2.1. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Ohne schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch um einen weiteren Monat.
2.2. Ordentliche und außerordentliche Kündigungen müssen in Textform oder per E-Mail erfolgen. Kündigungen per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig.
2.3 Sonderkündigungsrecht des Bewegungskollektiv Berlins: Sofern sich ein Mitglied mehrfach nicht an die Instruktionen der Trainerin/ des Trainers hält und trotz Ermahnung schädigendes oder störendes Verhalten gegenüber Personen oder Sachen an den Tag legt oder anderweitig ein konstruktives Training verhindert, kann diesem mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Der Mitgliedsbeitrag des laufenden Monats bleibt hiervon unberührt.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Die Mitgliedsbeiträge sind ab dem Eintrittsdatum, beginnend mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Vertrags, zum jeweiligen Tag des Eintritts monatlich zu entrichten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen in Anspruch genommen werden.
3.2. Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren an. Der Beitrag wird per Lastschrift eingezogen. Bei einer Rücklastschrift entstehen zusätzliche Gebühren.
3.3. Das Bewegungskollektiv Berlin ist berechtigt das Trainingsangebot für insgesamt fünf Wochen pro Jahr auszusetzen. Die Nichtteilnahme befreit nicht von der Beitragspflicht.
3.4. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten werden alle ausstehenden Beiträge bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort fällig.
4. Datenschutz und Bildrechte
4.1. Das Mitglied stimmt der Verwendung seiner im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten für Vertrags- und Abrechnungszwecke zu.
4.2. Darüber hinaus räumt das Mitglied exklusiv und ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung das übertragbare und unwiderrufliche Recht ein, sämtliche von ihm/ihr und seinem/ihrem Kind im Rahmen von Trainingsveranstaltungen angefertigten Bildaufnahmen - auch bei Erkennbarkeit der Person - zu Mitteilungs- oder Werbezwecken im Internet oder in Printmedien zu nutzen. Es gelten die gesetzlichen Rechte nach DSGVO.
5. Haftung
5.1. Das Bewegungskollektiv Berlin sowie seine Mitarbeiter und Vertreter haften nicht für Verletzungen oder Schäden, die Mitgliedern durch die Nutzung der Einrichtungen, die Teilnahme am Training oder andere mit der Mitgliedschaft verbundene Aktivitäten entstehen.
5.2. Es wird keine Haftung für Unfälle übernommen, die durch Missachtung von Anweisungen oder falsche Ausführung von Übungen entstehen. Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, seine physischen und gesundheitlichen Grenzen selbst einzuschätzen und entsprechend zu handeln.
5.3. Das Bewegungskollektiv Berlin übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen oder Wertgegenständen, die Mitglieder in die Räumlichkeiten mitbringen.
5.4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Training vom Bewegungskollektiv Berlin ein erhöhtes Risiko von Verletzungen bergen kann. Jedes Mitglied nimmt auf eigenes Risiko am Training teil.
6. Hausordnung
Das Bewegungskollektiv Berlin ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für den jeweiligen Trainingsort aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Trainingsorte und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
7. Krankheit und Ausfallzeiten
Nicht vorhersehbare Unterbrechungen, z. B. durch Krankheit oder Urlaub, entbinden nicht von den vertraglichen Verpflichtungen des Mitglieds.
8. Gültigkeit des Vertrages
8.1. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Änderungen bedürfen der Schriftform.
8.2. Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle unwirksamer Teile tritt die gesetzliche Regelung.
8.3 Das Mitglied bestätigt, eine Kopie dieser Mitgliedschaftsvereinbarung erhalten zu haben. Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt an.